Ihr neuer Festpreis ab
1. Januar 2025!

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Was müssen Sie jetzt tun?


Geben Sie Ihre Kundennummer und Ihren persönlichen Code ein (beide Angaben finden Sie in unseren E-Mails bzw. in unserem Anschreiben aus November 2024), prüfen Sie Ihre Daten und senden Sie Ihre Annahme ab.

Wir benötigen Ihre Rückmeldung bis zum 31.12.2024.

Was sind die Vorteile?


Ganz gleich, wie sich der Markt zukünftig entwickeln wird – wir garantieren Ihnen den Gaspreis bis zum nächsten Stichtag am 31.12.2025. Auch in Zukunft können Sie sich auf faire Konditionen und eine ausgezeichnete Servicequalität verlassen.

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Und so einfach

nehmen Sie Ihren Flüssiggaspreis an:


Geben Sie Ihren persönlichen Code aus unseren E-Mails bzw. aus unserem Anschreiben und Ihre Kundennummer ein, prüfen Sie Ihre Adressdaten und senden Sie Ihre Annahme ab.

Häufig gestellte Fragen.


Wo finde ich meinen persönlichen Code?
In unserem Anschreiben bzw. in unserer E-Mail aus November 2024, falls wir Ihre E-Mail-Adresse vorliegen haben.

Wo finde ich meine PRIMAGAS Kundennummer?
In unserer E-Mail bzw. in unserem Anschreiben aus November 2024 oder auf Ihrer letzten Rechnung.

Bis wann gilt der neue Festpreis?
Bis zum 31.12.2025.

In meinen angezeigten Daten ist ein Fehler, kann ich diesen einfach ändern?
Ja, wir übernehmen die Änderungen dann nach einer Prüfung zeitnah in unsere Systeme.

In welchen Einheiten kann man Flüssiggas erfassen?
Bitte nutzen Sie unseren Flüssiggas-Preis-Umrechner.

Bis wann muss ich den neuen Festpreis annehmen?
Bis zum 31.12.2024.

Wann bekomme ich eine E-Mail für meine Unterlagen?
Die E-Mail mit allen Daten senden wir Ihnen zeitnah nach Ihrer Annahme zu.

Wo kann ich meinen Zählerstand melden?
Hier können Sie Ihren Zählerstand melden.

Bis wann muss ich meinen Zählerstand mitgeteilt haben?
Bitte den Zählerstand vom 31.12.2024 bis spätestens zum 10.01.2025 an uns senden.
Erhalten wir Ihre Daten nicht rechtzeitig, wird der Verbrauchswert geschätzt.

Ich würde lieber eine E-Mail schicken, geht das?
Ja, das geht. Die E-Mail muss Ihre Kundennummer, Ihre Annahme des Preises, den Preis und den Zeitraum (01.01.2025 bis 31.12.2025) beinhalten.

Erhalte ich das E-Mail-Anschreiben auch noch zusätzlich per Post?
Nein, sollten wir Ihre E-Mail-Adresse vorliegen haben, so werden Sie nur per E-Mail kontaktiert.
Liegt uns keine E-Mail-Adresse vor, erhalten Sie Ihren neuen Festpreis ausschließlich auf dem postalischen Weg.

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